Unser Zugführer / Unser Zugtruppführer

Der Zugführer ist für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft seines technischen Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen entsprechend der Vorschriften und der für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
  • Übungen anlegt und auswertet,
  • Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen, indem er Schäden und Verluste meldet und auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinwirkt.

Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt
  • und die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

 

Der Zugtruppführer ist verantwortlich für die Durchführung der seines Zugtruppes übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Teileinheit verantwortet
  • bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne mitwirkt
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen durchführt
  • Tragen der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen überwacht und überprüft
  • ihm/ihr unterstellten Kräfte führt
  • innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur kommuniziert
  • den Zugführers/der Zugführerin bzw. der Einsatz(abschnitts-)leitung in Fragen der Fachkunde seines/ihres Zugtrupps berät

 

Bei Bedarf ist er/sie der/die direkte Stellvertreter/in des Zugführers.

Unsere Gruppenführer

Der/die Gruppenführer/in führt die Helfer/innen seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der/die Gruppenführer/in berät den/die Zugführer/in / Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung

Unsere Truppführer

Der/die Truppführer/in unterstützt oder vertritt seinen/ihren Gruppenführer/in, führt die Helfer/innen seines/ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin
  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps
  • Dokumentation des Einsatzes